„Wer sein Recht nicht nutzt, verliert es.“
„Wie die Bezahlung, so die Arbeit.“
„Mit Geld ist jede Festung zu erobern.“
(deutsche Sprichwörter)
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und sonstige verbindliche Bestimmungen die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im weiteren Sinne regeln.
Inhaltlich unterscheidet man das
Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
z.B.: Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Zeugnis, etc.
Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeberverbänden auf der einen Seite und Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der anderen Seite).
z.B.: Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsveränderungen und Massenentlassungen, Betriebsratsanhörungen, Tarifverträge etc.
Neben den oben genannten Themen finden Sie zu vielen Stichworten weitere hilfreiche Informationen und Hinweise auf der Website des Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., Berlin unter www.arbeitsvertrag.org.