Ein Schwerpunkt meiner Beratung liegt in der handels- und gesellschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Gesellschafterversammlungen, Haftung von Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat, gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, Anfechtung von Beschlüssen, Unternehmensgründung, Unternehmenskauf und der Unternehmensumwandlung. Ohne Kenntnisse im Steuerrecht ist hier eine fundierte Beratung häufig nicht möglich.

In dem Zusammenhang stellen sich auch immer wieder Fragen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge. Gelegentlich sind auch erbrechtliche Auseinandersetzungen unausweichlich. Mein Ziel ist es jedoch, diese möglichst im Vorfeld durch rechtzeitige Beratung und Testamentsgestaltung zu vermeiden.

Ein zentrales Rechtsgebiet im Geschäftsleben ist das Dienstvertragsrecht (z.B. Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträge, Organhaftung) und das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht begegnet einem als Individualarbeitsrecht im Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer, aber auch als Kollektivarbeitsrecht im Zusammenhang mit Tarifverträgen, Betriebsratswahlen, Betriebsvereinbarungen, Interessensausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen, Anhörungs- und Zustimmungspflichten des Betriebsrats etc.

Im Bereich des Marketing und der Werbung werde ich von meinen Mandanten auch immer wieder mit wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert.

Im Einkauf und Vertrieb stehen bei meiner Beratung Fragen des Vertragsrechts, Allgemeine Geschäftsbedingungen und der Gewährleistung im Fordergrund. Je nach Unternehmen spielt im Vertrieb auch das Handelsvertreterrecht eine wichtige Rolle.