Beratungsansatz

Wichtig ist mir eine an den Bedürfnissen meiner Mandanten ausgerichtete, optimale Beratung. Meine Beratung richtet sich vor allem am praktischen und wirtschaftlichen Nutzen für meine Mandanten aus.

Die meisten Rechtsfragen in einem Unternehmen lassen sich nicht isoliert betrachten. So sind z.B. bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen auch vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht und ggf. auch im Arbeitsrecht erforderlich. Ich verstehe mich daher weniger als Spezialist für bestimmte Rechtsgebiete, sondern mehr als Spezialist für typische Problemstellungen rund um ein Unternehmen. Diese sind mir aus meiner langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt, Unternehmensjurist und Syndikus gut bekannt. Wichtig ist mir eine gesunde Mischung aus Spezialisierung und Generalistentum.

Meine Mandanten sind vorwiegend Unternehmen, Unternehmer und deren Mitarbeiter. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung. Wenn die Situation es erfordert, setze ich die Rechte meiner Mandanten auch gerichtlich durch.

Ich habe den Anspruch, für alle Rechtsfragen und Problemstellungen meiner Mandanten eine an ihren Bedürfnissen ausgerichtete passende Lösung - gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Kollegen - anzubieten. Gerne suche ich die Zusammenarbeit mit den weiteren Beratern meiner Mandanten, insbesondere ihren Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern.

Selber bin ich gut vernetzt mit zahlreichen Anwälten, Fachanwälten, Großkanzleien, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern. Bei Bedarf kann ich entsprechende Kontakte herstellen, weitere Spezialisten in die Beratung einbeziehen oder interdisziplinäre Beraterteams zusammen stellen.

Beratungsschwerpunkte

Ein Schwerpunkt meiner Beratung liegt in der handels- und gesellschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Gesellschafterversammlungen, Haftung von Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat, gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, Anfechtung von Beschlüssen, Unternehmensgründung, Unternehmenskauf und der Unternehmensumwandlung. Ohne Kenntnisse im Steuerrecht ist hier eine fundierte Beratung häufig nicht möglich.

In dem Zusammenhang stellen sich auch immer wieder Fragen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge. Gelegentlich sind auch erbrechtliche Auseinandersetzungen unausweichlich. Mein Ziel ist es jedoch, diese möglichst im Vorfeld durch rechtzeitige Beratung und Gestaltung von Testamenten zu vermeiden.

Ein zentrales Rechtsgebiet im Geschäftsleben ist das Dienstvertragsrecht (z.B. Vorstands- und Geschäftsführerdienstverträge, Geschäftsführerhaftung) und das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht begegnet einem als Individualarbeitsrecht im Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer (Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Zeugnis), aber auch als Kollektivarbeitsrecht im Zusammenhang mit Tarifverträgen, Betriebsratswahlen, Betriebsvereinbarungen, Interessensausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen, Anhörungs- und Zustimmungspflichten des Betriebsrats etc.

Im Bereich des Marketing und der Werbung werde ich von meinen Mandanten auch immer wieder mit wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert.

Im Einkauf und Vertrieb stehen bei meiner Beratung Fragen des Vertragsrechts, Allgemeine Geschäftsbedingungen und der Gewährleistung im Fordergrund. Je nach Unternehmen spielt im Vertrieb auch das Handelsvertreterrecht eine wichtige Rolle.